Pflichtangaben gem. Teledienstgesetz
sowie Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Angaben gemäß § 5 TMG und
verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
von Wedelstaedt GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Geschäftsführer
Harry von Wedelstaedt
Steuerberater
Lamontstr. 8
81679 München
Telefon: 49 89 27 20 335
Sitz München | Amtsgericht München | HRB 205253
Umsatzsteuer-ID
DE289331952
Berufsbezeichnung
Steuerberatungsgesellschaft / Steuerberater
Zuständige Kammer
Steuerberaterkammer München
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Nederlinger Straße 9
80638 München
Verliehen durch
Landesamt für Steuern, Bayern
Es gelten folgende gesetzlichen Regelungen
- Berufsordnung (BOStB)
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
- Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
Regelungen einsehbar unter: www.dstv.de
Die Beschreibungen der Verordnungen liegen im PDF-Format vor und werden vom Deutschen Steuerberaterverband zur Verfügung gestellt. Die berufsrechtlichen Regelungen können auch bei der Bundessteuerberaterkammer oder der Steuerberaterkammer München eingesehen werden.
abgeschloßene Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater bei
HDI Gerling
Ganghoferstraße 39
80339 München
Informationen zum räumlichen Geltungsbereich der Versicherung gem. § 2 Abs. 1 Ziff. 11 DL-InfoV. gem. AVB WSR 558:
1. Deutschland
2. Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland:
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäfts-mäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt.
4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweignieder-lassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.