Steller GbR

Rosenau 2
96317 Kronach
Tel: 09261 6011-0
Fax: 09261 6011-11
E-Mail: info(at)kanzlei-steller.de

Vertreten durch:
Werner Steller, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Matthias Steller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Dipl.Oec. Jörg Hilbrecht, Steuerberater

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 133053296

Zuständige Aufsichtsbehörden:

Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Rauchstr. 26
10787 Berlin
Telefon 030-726161-0
Telefax 030-726161-212
email kontakt(at)wpk.de

Steuerberaterkammer Nürnberg
Karolinenstr. 28-30
90402 Nürnberg
Telefon 0911-94626-0
Telefax 0911-94626-30
email info(at)stbk-nuernberg.de

Rechtsanwaltskammer Bamberg
Friedrichstr. 7
96047 Bamberg
Telefon 0951-986200
Telefax 0951-203503
email info(at)rakba.de

Die gesetzliche Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer/Steuerberater/Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland erworben.

Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

  • Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
  • Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz (WPOÄG)
  • Berufssatzung WP/vBP (BS WP/vBP)
  • VO 1/2006
  • Prüfungsstandards und -hilfen des IDW
  • Satzung für Qualitätskontrolle
  • Siegelverordnung
  • Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsordnung

Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
  • Berufsordnung (BOStB)
  • Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auch auf der Homepage der Wirtschaftsprüferkammer (www.wpk.de) bzw. der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de).
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
  • Berufsordnung Rechtsanwälte
  • Fachanwaltschaftsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Rechtsberatungsgesetz (RBerG)
  • 1. 2. Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes (RBerV)
  • Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)

Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).

Das Unternehmen/die Unternehmer sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Matthias Steller, Rosenau 2, 96317 Kronach

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:
Shutterstock.com

Quelle:
http://www.e-recht24.de

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Versicherer: HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover

Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst folgende räumliche Geltungsbereiche für die Tätigkeiten als:

Steuerberater

1. Deutschland

2. Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion, Russische Föderation, außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten der EU/EWR

Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.

3. Weltweit in Höhe des vierfachen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, sowie sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt. Ist die vereinbarte Vertragsdeckungssumme geringer, ist die Leistungspflicht des Versicherers in diesen Fällen auf die Vertragsdeckungssumme beschränkt.

4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.

Wirtschaftsprüfer

1. Deutschland

2. Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion, Russische Föderation, außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten der EU/EWR

Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.

3. Für die zuvor nicht genannten Länder

(1) aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt,
(2) aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgabenrecht von Staaten betrifft, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt.

In beiden Fällen beschränkt sich die Versicherungsleistung auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme.

4. Weltweit für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden und zwar maximal in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme.

Rechtsanwalt

1. Deutschland

2. Europäisches Ausland

Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
(1) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht
(2) des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.

3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.

4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.