Steuerberatung Godehard Krause
Die von der Kanzlei angebotenen Standarddienstleistungen erstrecken sich von der klassischen Steuerberatung bei der Einkommensteuer und der Unternehmensbesteuerung über Buchführungsleistungen bis zu den Fragen des Bilanzsteuerrechts und der Jahresabschlusserstellung bei Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den Spezialgebieten der Kanzlei gehören die private und die Unternehmensnachfolgeplanung sowie die Minimierung von Steuerrisiken und die Nutzung von entsprechenden Chancen bei betrieblichen Umstrukturierungen einschließlich z.B. Gesellschafterwechseln und Anteilserwerben. Dabei berücksichtigen wir auch die verschiedensten Fragestellungen des internationalen Steuerrechts sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmen. Insbesondere besteht erhebliches Know-how bei der Unternehmensnachfolgeplanung mit ihren äußerst komplexen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, der Einkommen- sowie in einigen Szenarien auch der Grunderwerbsteuer. Dies ermöglicht die steuerorientierten Gestaltung von Schenkungen, Testamenten und von Erbauseinandersetzungen im Bereich des Betriebs- wie auch des Privatvermögens. Die Gestaltung mündet neben der Testamentsoptimierung in der Optimierung anderer gegebenenfalls existierenden Verträge wie der Vereinbarung über eine vorweggenommene Erbfolge, eine Erbauseinandersetzung sowie von Gesellschaftsverträgen bei Personen- wie bei Kapitalgesellschaftsstrukturen, Betriebsaufspaltungen etc. Auch eine im Vorfeld einer vorgesehenen Übertragung aus steuerrechtlicher Sicht notwendige betriebliche Umstrukturierung ist schließlich denkbares Ergebnis einer gezielten Steuerminderung oder -vermeidung. Im internationalen Steuerrecht einschließlich des Doppelbesteuerungs- und Außensteuerrechts gehört zu den Kernbereichen der Unternehmensbesteuerung z.B. die Gründung von ausländischen Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten sowie die Behandlung und Optimierung der Finanzierung, der Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern, insbesondere gegen Lizenzgebühren, der sonstigen Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie die Behandlung von Gewinnausschüttungen. Hinzu kommt die Beratung und optimale Gestaltung einschließlich der Vertragsgestaltung bei internationalen Mitarbeiterentsendungen, sowohl aus Unternehmens- als auch aus Arbeitnehmersicht. Zu nennen sind im privaten Bereich ferner z.B. Fragen der Abgeltungssteuer einschließlich der sich aus den komplexen Regelungen ergebenden Steuergestaltungsmöglichkeiten, insbesondere bei Wertpapieren verschiedenster Art, sowie Fragen der Besteuerung der privaten Veräußerungsgeschäfte und die Immobilienbesteuerung. Häufig werden hierbei Konzepte der optimalen Geltendmachung von Aufwendungen oder Verlusten sowie der sich aus der neuesten Rechtsprechung ergebenden Chancen zur erhöhten Geltendmachung von angefallenen Vorsteuerbeträgen eingesetzt. Im unternehmerischen Bereich stehen Beratungen zur Steuergestaltung, unter anderem von Unternehmenskäufen, -verkäufen und Umstrukturierungen einschließlich der Durchführung von Due Diligence-Prüfungen wie auch die Erarbeitung von Strategien zur Nutzung von steuerlichen Verlusten und zur Vermeidung von deren Untergang im Fokus. Ob es sich um “Merger & Acquisitions” oder “Due Diligence” handelt – die Kanzlei erarbeitet die entsprechenden Steuerkonzepte, fußend sowohl auf jahrelanger Erfahrung als auch auf Chancen und Risiken der permanenten Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. Die Kommunikation erfolgt dabei auf Deutsch, Englisch und Französisch.
Tätigkeitsfelder
Branchen
Sprachen
Internationales Steuerrecht
Berufsbezeichnungen
Eigenschaften
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